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AGB

AGB

Stand: 08. November 2021

Die folgenden allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen (nachfolgend „AGB“) dienen als Grundlage für eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen der Pitch This GmbH, August-Bebel-Straße 45, 04275 Leipzig, Deutschland und ihren Kunden. Die AGB enthalten Regelungen zu branchentypischen Punkten, wie z.B. Regelungen zu Nutzungsrechten, Ablauf der Auftragsbearbeitung und Abnahme unserer Leistungen. Bei Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Inhaltsübersicht

PRÄAMBEL - WIRKUNG | WERTE

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen [folgend die „AGB“] bilden die Grundlage für jegliche Zusammenarbeit für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen uns und Ihnen. Sie stellen die einzige Vertragsgrundlage dar. Sollten Sie eigene AGB einbringen wollen, so müssen diese durch uns schriftlich anerkannt werden.

Wir bei Pitch This GmbH verstehen uns als weltoffene und lebensbejahende Gemeinschaft von unterschiedlichsten Menschen. Unsere Werte vertreten wir nicht nur im Alltag, sondern auch in unseren Geschäftsbeziehungen. In diesem Sinne lehnen wir jede unmittelbare und mittelbare Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, sowie offene Sympathiebekundungen für faschistische oder rechtsradikale Organisationen strikt ab. Eine Zusammenarbeit mit uns ist nur möglich, wenn Sie diese zentralen Werte auch vertreten können.

LEISTUNGEN - ALLGEMEIN

Wir bieten Ihnen ein breites Portfolio an Leistungen in den Bereichen Marketing, Content (Medienproduktion), Beratung sowie Software- und Webseitenerstellung an, welches wir zum besseren Verständnis in einzelne Leistungen aufgeteilt haben. Welche konkreten Leistungen wir erbringen und welche Kosten diese erzeugen, ergibt sich aus dem zwischen uns und Ihnen vereinbarten Angebot.

Marketing

Im Leistungsbereich „Marketing“ betreuen wir, je nach Vereinbarung, Ihre Marketingkampagnen, was auch die Erstellung von Content und Webpräsenzen, Beratungsleistungen und deren Umsetzung sowie die Durchführung von Werbeveranstaltungen beinhalten kann. Wir unterstützen Sie hierbei, indem wir Ihnen beispielsweise folgende Leistungen anbieten:

  • Allgemeines Management von Marketing-Kampagnen
  • Setup und Testing bestehender und neu eingerichteter Marketing-Kampagnen
  • Betreuung Ihrer Social-Media-Kanäle sowie der zugehörigen Werbekonten
  • Planung und Erstellung von Tracking im Internet
  • Planung und Erstellung von Marketing-Funneln
  • Durchführung und Organisationen von Road-Shows

Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei den vorstehenden Leistungen um Dienstleistungen handelt und wir Ihnen daher keinen Erfolg versprechen können oder schulden.

CONTENT & INHALTE

Im Leistungsbereich „Content“ erstellen wir für Sie, je nach Vereinbarung, mediale Inhalte jeglicher Art. Der zu erstellende Content kann dabei alle Formen des Audio-, Foto-, Grafik-. Druck- und Video-Contents umfassen, sowohl online als auch für Print.
Bei der Erstellung und Konzeptionierung obliegt uns dabei die künstlerische und technische Gestaltung, wobei wir Ihre Wünsche selbstverständlich mit einbeziehen.

Webpräsenzen & SOFTWARE

Im Leistungsbereich „Webpräsenzen & Software“ erstellen und bearbeiten wir für Sie Webseiten, Online-Shops sowie Webapplikationen. Sofern wir dies gesondert vereinbaren, umfassen unsere Leistungen auch die spätere Pflege und Wartung der von uns erstellten oder bearbeiteten Webseiten oder Webapplikationen.

BERATUNG

Im Leistungsbereich „Beratung“ beraten wir Sie je nach Vereinbarung zu Ihren aktuellen Marketing-, Image- und/oder Öffentlichkeitskampagnen und wie Sie diese anpassen oder gegebenenfalls verbessern können. Die Beratung kann dabei folgende Leistungen umfassen:

  • Allgemeine Beratung im Bereich Marketing
  • Analysen des Ist-Zustandes
  • Entwurf eines Soll-Zustandes
  • Erstellung von Strategien
  • Erstellung von Analysen, Reporting und Konzepten
  • Beauftragung oder Vermittlung von Dritten (z.B. Influencer:innen, Künstler:innen usw.)

Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei unserer Beratung um eine Dienstleistung handelt und wir Ihnen daher keinen Erfolg versprechen können oder schulden.

WORKSHOPS & EVENTS

Im Leistungsbereich „Workshops & Events“ bieten wir Ihnen oder Ihren Beschäftigten Workshops und Events [folgend beide „VERANSTALTUNGEN“] im Rahmen unseres Leistungsportfolios an. Die Veranstaltungen können, je nach Möglichkeit, als Präsenz- oder Onlineveranstaltungen stattfinden. Der Inhalt und die konkrete Ausgestaltung der Veranstaltungen ergeben sich aus dem zwischen uns vereinbarten Angebot.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Kosten für unsere Leistungen richten sich nach unserem Angebot und werden auf Tagesbasis abgerechnet, wobei ein Tag acht Stunden hat. Sofern die Leistung weniger als einen Tag beträgt, wird diese entsprechend anteilig in Rechnung gestellt. Wenn es zu Überstunden an einem festen Termin kommt, stellen wir diese Überstunden mit einem prozentualen Mehraufschlag in Rechnung.
Insofern wir Dauervereinbarungen, wie beispielsweise die Betreuung von Werbekonten, vereinbaren, richten sich die Kosten und die Zahlungsbedingungen nach unserem Angebot.
Je nach Vereinbarung bieten wir auch Pauschalen bzw. Festpreise an.

KOSTENVORANSCHLÄGE

Sofern wir einen Kostenvoranschlag oder Teile hiervon auf Tages- oder Stundenhonorarbasis stellen, handelt es sich bei den angegebenen Stunden oder Tage nur um eine Schätzung der notwendigen Arbeitsstunden für die Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Die tatsächlich geleisteten Stunden können somit von der Schätzung um bis zu 25 % abweichen und diese übertreffen oder unter der Schätzung liegen. Die zu zahlenden Kosten richten sich in jedem Fall nach den tatsächlich durch uns geleisteten Stunden.
Sofern wir feststellen, dass die tatsächlichen geleisteten Stunden 25 % über dem Angebot liegen, werden wir Sie darüber informieren und um Freigabe der weiteren Stunden bitten. Sofern keine Freigabe innerhalb einer angemessenen Frist erteilt wird, ist der Auftrag automatisch beendet und wir werden das bisher Geleistete übergeben und abrechnen.

Vorschüsse | WErbe-Budgets

Wir stellen entsprechend der Vereinbarungen in unserem Angebot angemessene Vorschussrechnungen. Mit unseren Leistungen können wir dementsprechend erst beginnen, wenn die Vorschussrechnungen im Vorfeld vollständig durch Sie beglichen wurden.
Sofern die Zahlung von Werbe-Budgets direkt durch uns getätigt wird, werden wir Ihnen im Voraus diese in Rechnung stellen. Die Werbe-Budgets werden nur für den vorgesehenen Zeitraum eingesetzt, wenn unsere Rechnung im Voraus durch Sie beglichen wurde.

Überstunden

Sofern es an fixen Tagesterminen, wie beispielsweise an Drehtagen oder bei Veranstaltungen, zu Überstunden kommt, berechnen wir ab einer bestimmten Anzahl für jede an dem Tag erbrachte Überstunde einen festen prozentualen Aufschlag auf den vereinbarten anteiligen Tagessatz. Die prozentuale Höhe des Aufschlages richtet sich nach der Anzahl der erbrachten Überstunden und berechnet sich wie folgt:
  • ab 3 Überstunden 25 %,
  • ab 5 Überstunden 50 % und
  • ab 7 Überstunden 100 %.

Zuschläge | NACHT- & WOCHENDDIENST

Wenn wir aufgrund besonderer Umstände, wie beispielsweise einmaliger Events oder besonderer Vorkommnisse im Bereich Social Media, außerhalb unserer Geschäftszeiten (Montag bis Freitag; 07:30 Uhr bis 20:00 Uhr) tätig sind, berechnen wir Ihnen einen festen prozentualen Sonderzuschlag auf den vereinbarten Tagessatz in Höhe von 50 % für jede so erbrachte Arbeitsstunde.

Managementgebühren | Marketing

Im Leistungsbereich Marketing stellen wir Ihnen, je nach Vereinbarung, eine monatlich zu zahlende Managementgebühr (Management Fee) in Rechnung, welche sich in der Höhe an dem vereinbarten einzusetzenden Werbebudget (Ad-Spend) und unserem Angebot orientiert.
Sofern Sie Ihr eingesetztes Werbebudget erhöhen wollen, erhöht sich unsere Managementgebühr entsprechend unserem Angebot.

Zahlungen | RECHNUNGEN

Ihre Zahlungen werden sieben Tage nach unserer Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungen versenden wir in elektronischer Form (z.B. als PDF) an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse.

AUSLAGEN | GEBÜHREN VERWERTungSGESELLSCHAFTEN | KSK

Bei der Auftragserfüllung anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten usw. werden durch uns in Rechnung gestellt und sind durch Sie zusätzlich zu ersetzen. Die Kosten werden je nach Vereinbarung im Angebot entweder pauschal oder direkt abgerechnet. Eventuell anfallende Gebühren von Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) werden durch Sie direkt übernommen, sofern wir nichts anderes vereinbaren. Sofern durch die Beauftragung Dritter Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz fällig werden, werden wir diese anmelden und abführen. Sie sind verpflichtet, diese Abgaben in gesetzlich bestimmter Höhe zu übernehmen.

Verzugsschaden

Sofern Sie mit Ihren Zahlungen länger als 20 Tage uns gegenüber in Verzug geraten, verzinsen wir unsere Forderungen gegen Sie ab dem Fälligkeitszeitpunkt mit zusätzlichen Zinsen in Höhe von 9 % p.a. Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Zinsschaden entstanden ist.

AUSFALL WERBEKONTO

Wenn, aus welchen Gründen auch immer, Ihr Werbekonto bei den jeweiligen Social-Media-Anbietern gesperrt sein sollte, sind Sie dessen ungeachtet auch weiterhin verpflichtet, Zahlungen für unsere Betreuungsleistungen an uns zu leisten. Die daraus entstehende mögliche teilweise Unmöglichkeit unserer Leistungen liegt in Ihrer Verantwortung und berechtigt Sie nicht zu einer Kündigung des Vertrages oder von einzelnen Teilleistungen.

Weitere Regelungen

Änderung Leistung | Change Request

Sofern Sie Ihre Anforderungen an den Inhalt Ihres Auftrages ändern oder erweitern möchten [folgend „ÄNDERUNGSANFRAGE“] werden wir dem insoweit zustimmen, als dass es für uns im Rahmen des bestehenden Auftrags zumutbar ist. Soweit sich die Realisierung einer Änderungsanfrage auf den Auftrag auswirkt, müssen wir eine angemessene Anpassung des Auftrages von Ihnen verlangen. Dies umfasst insbesondere die Erhöhung der Vergütung und/oder die Verschiebung der Liefer- bzw. Fertigstellungstermine. Bei Änderungsanfragen handelt es sich in der Regel um Anfragen, welche den Rahmen von 5 % des Gesamtauftragsvolumen übersteigen.

Sofern eine solche Änderungsanfrage durch Sie in Auftrag gegeben wird, hat die Beauftragung in Textform zu erfolgen und kommt erst wirksam zustande, wenn wir diese bestätigt haben.

SUBUNTERNEHMER | DRITTE

Wir sind berechtigt, die erteilten Aufträge oder Teile hiervon durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung solcher Dritten erfolgt ausschließlich durch uns. Es entsteht somit kein direktes Vertragsverhältnis zwischen von uns beauftragten Dritten und Ihnen.

Selbstverständlich achten wir auch in Zusammenarbeit mit Dritten auf Datenschutz und Verschwiegenheit.

AUFRECHNUNG

Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen uns zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen sowie alle Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis.

LEISTUNGEN – WEB- UND SOFTWAREENTWICKLUNG

ENTWICKLUNG WEBAPPLIKATIONEN | PLuGINS

Wir erstellen oder richten für Sie Webseiten, Webapplikationen oder Online-Shops ein [folgend die „WEBPRÄSENZ“] und/oder erstellen individuelle Software oder Erweiterungen wie beispielsweise Plug-Ins für Webpräsenzen [folgend nur „SOFTWARE“].

DOKUMENTATION

Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, werden wir keine Dokumentationen für von uns entwickelte Software oder Webpräsenzen erstellen bzw. bereitstellen oder bei Abnahme der Leistung übergeben.

BETREUUNG WEBSEITE

Wir können, je nach Wunsch, Ihre Webseite technisch betreuen [folgend die „BETREUUNG“]. Eine Betreuung umfasst dabei regelmäßig folgende Leistungen:

  • Technischer Support per E-Mail und Telefon
  • Softwareaktualisierungen und -anpassungen, sofern diese nicht voraussichtlich zu Fehlfunktionen führen können
  • Durchführung und ggfs. Einspielung von Backups
  • Etablierung geeigneter Schutzmaßnahmen (bspw. Endpoint Firewall, Malware Scanner usw.)
  • Kleine Änderungsanfragen bis insgesamt 30 Minuten pro Monat

BACKUPS

Sofern wir die Erstellung von Backups vereinbart haben, werden wir regelmäßig Backups (Sicherungskopien) der jeweiligen Webpräsenz erstellen. Mit der Durchführung eines vollständigen Backups wird das bestehende vollständige Backup überschrieben.

DURCHFÜHRUNG AUFTRAG

Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen eines agilen Projektmanagements. Die eigentliche Entwicklung findet in enger Zusammenarbeit zwischen uns und Ihnen nach allgemeinen SCRUM-Prinzipien statt. Sie sind hierbei zu besonderer Mitarbeit verpflichtet, was insbesondere eine regelmäßige Absprache über den jeweils erreichten Entwicklungsstand des Auftrags beinhaltet. Sofern wir gemäß der agilen Projektplanung Milestones bei der Auftragserfüllung erreicht haben, werden wir gemäß des vereinbarten Angebotes Zwischenrechnungen stellen.

LEISTUNGEN – CONTENT | MEDIALE INHALTE

DREHKONZEPT - FILM

Die Grundlage für Filmproduktionen stellt unser gemeinsam mit Ihnen vor Beginn der Produktion erstelltes Drehkonzept (z.B. als Story-/Moodboard, Drehbuch, Layoutfilm usw.) [folgend nur: „DREHKONZEPT“] dar. Das finale Drehkonzept wird erst nach Annahme unseres Angebotes fertiggestellt. Wir beginnen erst mit der Erfüllung des Auftrages, wenn Sie das Drehkonzept bestätigen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Erstellung des Drehkonzeptes als Teil der Vorproduktion bereits Teil unserer kostenpflichtigen Leistungen.

Nachdem das Drehkonzept durch Sie bestätigt wurde, können spätere Änderungswünsche im Rahmen des Auftrages nur Beachtung finden, insofern diese die Herstellung nicht verzögern oder erneut Kosten erzeugen würden. Ist die Anpassung nicht möglich, kann der Auftrag auf Ihren Wunsch im Rahmen einer Änderungsanfrage nachträglich angepasst werden.

Technische Aspekte

Sofern wir keine gesonderten Vereinbarungen treffen, dann erfolgt die Produktion von Videomaterial in der Qualität 4K UHD (3840 x 2160 PX) mit Audioaufzeichnung. In der Postproduktion nutzen wir ausschließlich GEMA-freie Musiklizenzen aus einem Standardkatalog.

KÜNSTLERISCHE GESTALTUNG | SACHLICHE RICHTIGKEIT

Uns obliegt die alleinige künstlerische und technische Gestaltung, sofern im Vorfeld nicht eindeutige Vorgaben vereinbart wurden. Für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit tragen Sie in jedem Fall die Verantwortung, sofern wir nicht unbegründet und im erheblichen Maße von vereinbarten Absprachen abweichen.

ROHMATERIAL

Die Originalaufnahmen (Rohmaterial) werden Ihnen nicht übermittelt. Sie erwerben keinerlei Rechte an diesen. Eine Herausgabe erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Das Recht zur Weitergabe des Rohmaterials an Dritte wird jedoch in keinem Fall eingeräumt.

Das Rohmaterial wird ab Beendigung des Auftrages für maximal zwölf Monate bei uns digital archiviert. Sofern Sie eine längere Archivierung wünschen, kann diese für eine gesonderte Gebühr vereinbart werden.

Ihre PFLICHTEN - RECHTE DRITTER & GENEHMIGUNGEN

Sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, sind Sie vollumfänglich verpflichtet, alle notwendigen Drehgenehmigungen, Einverständnisse dritter Rechteinhaber:innen zur Nutzung von geschütztem Material (z.B. GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften) sowie alle notwendigen Einwilligungen abgebildeter Personen, unabhängig ob Foto oder Video, (z.B. Datenschutz, Rechte am eigenen Bild, Recht zur vertragsrelevanten Nutzung wie z.B. Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung) einzuholen.

LEISTUNGEN – MArketing

Verwaltung - Social-Media-Kanäle & Werbekonten

Teil unserer Leistungen ist die Ersteinrichtung (Setup) und/oder Betreuung von Social-Media-Kanälen, Werbekonten (z.B. Google Ads) und Tools zur Verwaltung von Social-Media-Kanälen (z.B. Facebook Business Manager) [folgend alle zusammen „WERBE-TOOLS“]. Bei der Einrichtung und Betreuung der vereinbarten Werbe-Tools sind wir in hohem Maße auf Ihre fristgerechte Zu- und Mitarbeit angewiesen. Dies umfasst nicht nur notwendige Informationen und Inhalte, sondern auch die regelmäßige Einwilligung zu und Freigabe von Inhalten.

Community-Management

Sofern dies gesondert vereinbart wurde, betreuen wir Social-Media-Communitys. Die entsprechende Betreuung ist nur nach Erstellung von Kommunikationsleitlinien möglich und erfordert eine besonders enge Mitarbeit von Ihnen.

Ihre Zahlungsinformationen

Sofern Zahlungen für Werbekonten (Ad-Spend) direkt über Sie stattfinden, sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Zahlungsinformationen bei den jeweiligen Werbe-Tools zu hinterlegen und diese immer aktuell zu halten.

Vertragslaufzeit | KÜNDIguNG

Vertragsbeginn

Unser gemeinsamer Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Auftrag bestätigen. Dies gilt auch während der Auftragsdurchführung für alle weiteren Aufträge [folgend die „ERWEITERUNGEN“]. Sofern Sie uns ein Angebot abgeändert zusenden, stellt dies ein neues Angebot von Ihnen dar. Ein gemeinsamer Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das von Ihnen vorgelegte neue Angebot als solches ausdrücklich von uns angenommen wird.

Vertragsbeginnlaufzeit

Die Vertragslaufzeit all unserer Aufträge richtet sich nach dem vereinbarten Angebot, beträgt jedoch nicht weniger als drei Monate, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Frist für die ordentliche Kündigung beträgt einen Monat zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Erfolgt keine Kündigung und ist nichts anderes vereinbart, verlängert sich Ihr Vertrag um die im Angebot vereinbarte Vertragslaufzeit.

BEGINN AUFTRAGSERFÜLLUNG

Der Beginn der Ausführung des Auftrages richtet sich nach unseren Vereinbarungen im Angebot. Die Ausführung ist insofern nur möglich, sobald uns alle notwendigen Daten, Unterlagen, Zugänge, Zustimmungen, Abnahmen oder sonstige auftragsrelevanten Informationen von Ihnen vorliegen oder Handlungen ausgeführt werden.

Kündigung

Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist nicht möglich. Hiervon unberührt bleibt das Recht von Ihnen und uns zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn:

  • Sie einer notwendigen Mitarbeit trotz mehrfacher Mahnung durch uns innerhalb angemessener Frist nicht nachgekommen sind,
  • Sie Handlungen oder Äußerungen tätigen oder unterlassen, welche schwerwiegend gegen unsere zentralen Werte verstoßen oder
  • Sie schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstoßen und trotz Abmahnung durch uns innerhalb angemessener Frist dem nicht Abhilfe schaffen.

Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen, unabhängig davon auf welche Art gekündigt wird.

Nicht beendete Aufträge

In dem Fall, dass Aufträge aus ordentlichem Grund durch Sie oder aus außerordentlichem Grund durch uns gekündigt wurden, werden bereits gezahlte Vorschüsse nicht erstattet. Ausstehende Zahlungen oder Honorare werden auftragsgemäß entsprechend der bereits erbrachten Leistungen abgerechnet. Nicht beglichene Kosten Dritter, welche wir in Ihrem Auftrag übernommen haben, werden Ihnen vollständig in Rechnung gestellt.

Sofern der gekündigte Auftrag noch nicht vollständig abgerufen wurde, werden wir Ihnen 50 % des Restvolumens des Auftrages als Kompensation in Rechnung stellen.

Weitere Ansprüche auf Schadensersatz bleiben in diesem Zusammenhang ausdrücklich vorbehalten.

Stornierungen - Teilnahme Veranstaltung

Sofern Sie sich entscheiden, an einer terminierten Veranstaltung trotz Buchung nicht teilzunehmen, können Sie die Buchung bis zu sieben Tage vor Beginn des jeweiligen Termins stornieren. Entsprechend des Zeitpunktes der Stornierung, fallen hierbei Stornierungsgebühren wie folgt an:

  • Eine Stornierung bis zu vier Wochen vor dem Termin ist kostenfrei.
  • Bei einer Stornierung bis zu zwei Wochen vorher, ist eine Stornierungsgebühr von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen und bis zu einer Woche vorher von 75 %.

Eine Stornierung innerhalb der Woche vor der Veranstaltung ist nicht mehr möglich. Sofern der Charakter der Veranstaltung es erlaubt, steht es Ihnen jedoch frei, eine andere Person zu benennen, welcher an der gebuchten Veranstaltung anstelle von Ihnen teilnehmen kann.

Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist immer der Eingang der Stornierungsmitteilung bei uns.

STORNIERUNG VON VERANSTALTUNGEN | VERSCHIEBUNG

Beauftragte Veranstaltungen können Sie bis zu sechs Wochen vorher kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung bis zu 28 Tagen vorher, ist eine Stornierungsgebühren von 50 %, bei einer Stornierung bis zu zwei Wochen vorher von 100 % des vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen.

Sofern wir eine Verlegung der Veranstaltung vereinbaren, werden Sie die dadurch anfallenden Mehrkosten selbst tragen.

Sofern es aufgrund höherer Gewalt oder einer öffentlichen Allgemeinverfügung zu einer Undurchführbarkeit einer Veranstaltung kommt, werden wir mit Ihnen einen neuen Termin für die Veranstaltung bestimmen. Eine Stornierung ist somit nicht möglich.

Ist eine ersatzweise Durchführung der Veranstaltung auf keinem anderen Weg möglich bzw. würde eine alternative Durchführung dem Sinn und Zweck der Veranstaltung im Kern widersprechen, können Sie die Veranstaltung kostenfrei stornieren.

In dem Fall, dass eine Veranstaltung wirksam durch Sie storniert wird, werden wir Ihnen unsere bis dahin entstandenen Kosten und Aufwendungen gesondert in Rechnung stellen. Eine Verrechnung mit eventuellen Stornierungsgebühren erfolgt nicht.

Allgemeine MitwirkungsPflichten

Allgemeine Mitwirkung

Um unsere Leistungen realisieren zu können, sind wir in großen Teilen auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Es liegt daher in Ihrer Verantwortung alle organisatorischen und tatsächlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, welche für die Erfüllung der erteilten Aufträge erforderlich sind. Dies beinhaltet die Übermittlung aller notwendigen Unterlagen, Materialien, Informationen und Dokumente sowie die Einrichtung oder Übermittlung digitaler Zugänge.

Sofern es zu Einschränkungen oder Behinderungen kommt oder kommen kann, müssen wir hiervon ohne schuldhaftes Zögern informiert werden, damit wir diese in die weitere Planung aufnehmen können.

Welche Maßnahmen zu treffen sind, ergibt sich im Detail aus dem jeweils vereinbarten Angebot.

Sofern Sie uns Dokumente und Materialien zukommen lassen, versichern Sie uns, dass diese frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen deutsches oder sonstiges einschlägiges nationales und internationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht sowie das Recht am eigenen Bild, verstoßen.

Mitwirkung Content

Sie sind verpflichtet, uns im Rahmen Ihrer Möglichkeiten bei der Herstellung von Foto- und/oder Videoaufnahmen zu unterstützen. Dies umfasst unter anderem

  • die Sichtung und den Auswahlprozess von geschaffenem Content, inklusive des Rohmaterials,
  • die rechtzeitige Zugänglichmachung von Produktions- und Drehorten,
  • die Bereitstellung aller möglichen Materialien wie bspw. Requisiten,
  • die Koordinierung von teilnehmenden Personen (z.B. Angestellte oder Komparsen)
  • sowie alle weiteren Maßnahmen, welche zur technischen Umsetzung des Auftrags notwendig sind.

Jegliche Verzögerungen sowie Mehrkosten, welche aus Ihrer fehlenden Mitwirkung herrühren, gehen zu Ihren Lasten.

Passwortschutz

Sie sind angehalten, Ihre Zugänge zu Ihren Diensten und Werbe-Tools vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Passwörter unbefugten Dritten nicht mitteilen und diese regelmäßig ändern. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Dritte auf einen oder mehrere Ihrer Dienste zugreifen können, sind Sie verpflichtet uns sofort Bescheid zu geben, damit wir Ihre Dienste möglicherweise sperren können, um so Ihre Daten zu schützen. Sollten wir selbst einen Missbrauch Ihrer Dienste feststellen, werden wir auch ohne Ihr Einverständnis die jeweiligen Dienste sperren.

Dokumentation Funktionsstörungen

Damit wir Funktionsstörungen im Bereich Software und Marketing ordnungsgemäß beseitigen können, sind wir auf Ihre Zuarbeit angewiesen. Sofern Sie Funktionsstörungen wahrnehmen, dokumentieren Sie diese in ausreichender und nachvollziehbarer Weise, dies beinhaltet eine ausführliche Beschreibung der Auswirkungen und des Zeitpunkts der Funktionsstörung, eine Anfertigung von Screenshots und ein Zeitprotokoll. Im Anschluss übermitteln Sie uns das Protokoll.

Einräumung von rechten

IHRE RECHTEEINRÄUMUNG – FOTO- & VIDEOAUFNAHMEN

Bei der Umsetzung unserer Beauftragung kann es, je nach Vereinbarung, dazu kommen, dass wir Fotografien oder Videoaufnahmen anfertigen oder von Ihnen bekommen, welche Sie oder Beschäftigte Ihres Unternehmens abbilden.

In dem Fall stehen Sie dafür ein, dass Sie die Einwilligung aller abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Datenverarbeitung (im Sinne der DSGVO) der betreffenden Bildnisse und Videos eingeholt haben, damit wir diese im vereinbarten Umfang unseres Auftrages verarbeiten können.

Sie räumen uns zudem das Recht ein, Arbeitsergebnisse als Referenz auf unseren Kanälen zu bewerben, sofern diese nicht ausschließlich für die interne Verwendung genutzt werden.

Unsere Rechteeinräumung - Content

Sofern wir Content für Sie erstellen und im Auftrag nichts anderes vereinbaren, übertragen wir Ihnen ausschließlich an dem endgültigen Arbeitsergebnis ein einfaches, zeitlich auf ein Jahr ab dem Tag der Abnahme begrenztes Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung. Die konkrete Ausgestaltung der vorgenannten Rechte, wird durch die im Auftrag vereinbarte Nutzung beschränkt (bspw. Veröffentlichung auf nur einem Social-Media-Kanal, Nutzung nur online, zeitliche Begrenzungen usw.).

Insbesondere übertragen wir Ihnen kein exklusives Recht oder Recht zur Unterlizensierung außerhalb der notwendigen Unterlizensierungen für die benannte Zweckerfüllung im Rahmen des Auftrages.

Die Übertragung der oben genannten Rechte erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars. Eine Übertragung von Rechten an zuvor erstellten Konzepten, Skizzen, unfertigen Arbeitsergebnissen, Proben oder anderen Arbeitsmaterialien wird nicht eingeräumt.

Unsere Rechteeinräumung - WEBPRÄSENZEN UND SOFTWARE

Wir räumen Ihnen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Recht an der Nutzung der durch uns erstellte Software oder Webpräsenzen ein. Andere Rechte müssen ausdrücklich abweichend vereinbart werden.

Sie haben kein Recht auf Unterlizensierung, Übertragung an Dritte oder Bearbeitung von uns erstellter Software.

Wir sind insbesondere nicht verpflichtet, einen Quellcode an Sie herauszugeben oder diesen offenzulegen.

WORKSHOPMATERIALIEN | Zugänge

Sofern wir Ihnen oder Ihren Beschäftigten im Rahmen von Workshops Schulungsmaterialien bereitstellen oder Zugänge (Logins) zu Schulungssoftware einrichten, sind diese nur zum vereinbarten Zwecke der Schulung bzw. Weiterbildung einzusetzen. Eine Weitergabe an unbefugte dritte Personen oder eine Nutzung außerhalb des entsprechend vereinbarten Rahmens ist nicht zulässig.

Abnahme

Sofern wir eine Werkleistung vereinbart und fertiggestellt haben, werden wir Ihnen gegenüber die Betriebsbereitschaft oder die Abnahmefähigkeit erklären. Sie werden im Anschluss die abzunehmenden Werkleistungen innerhalb einer von uns erklärten angemessenen Frist entsprechend dem Charakter der Werkleistung, prüfen und/oder testen.

Im Anschluss werden Sie uns gegenüber fristgemäß Beanstandungen anzeigen oder die Abnahme erklären. Sofern wir bereits Zwischenabnahmen durchgeführt haben, ist ein Mangeleinwand nur für Funktionen oder Inhalte möglich, welche nach der letzten Zwischenabnahmen verändert oder entwickelt wurden. Optische oder grafische Gegebenheiten gelten nicht als Mangel, sofern diese nicht zur Einschränkung von Funktionsfähigkeiten führen.

Die weitere künstlerische und grafische Gestaltung von Leistungen obliegt uns. Wir werden im vertretbaren Rahmen auf Ihre Wünsche eingehen und insbesondere persönliche Befindlichkeiten beachten. In diesem Zusammenhang wird bis zu zweimal eine Überarbeitung des Ergebnisses durchgeführt, welche einen Gesamtrahmen von 5% des Gesamtauftragsvolumens nicht überschreiten darf. Eine weitere Überarbeitung ist nicht mit inbegriffen, sofern es sich um keine sachlichen Fehler handelt. Reine Geschmacksretouren werden ausgeschlossen.

Die Abnahme gilt als erteilt, wenn Sie die Abnahme nicht in der vorgegebenen Frist erklären (fingierte Abnahme) oder verweigern.

Im Bereich Marketing können wir nach individueller Absprache auch auf eine Abnahme von Werkleistungen durch Sie verzichten. Den genauen Ablauf werden wir gemeinsam in einer Vereinbarung festhalten.

NACHERFÜLLUNG | MÄNGEL - WERKLEISTUNGEN

Mangelbeseitigung

Sofern wir aufgrund von Mängeln zur Nacherfüllung verpflichtet sind, werden wir diese nach unserer Wahl auf dem Wege der Mangelbeseitigung oder der Nachlieferung erbringen. Wenn wir die Mängel durch Mangelbeseitigung korrigieren, entscheiden wir im freien Ermessen und bei Verfügbarkeit, ob diese durch Lieferung einer neuen Version, eines Updates, Upgrades, Patches, einer Neuentwicklung, Neuaufnahme oder Releases erfolgt. Sollte dies noch nicht verfügbar sein, aber in absehbarer Zeit verfügbar werden, können wir Sie für den entsprechenden Zeitraum auch auf eine Umgehungslösung verweisen, sofern dies für Sie zumutbar ist.

Datensicherung - Keine Betreuung

Sofern es zu einer Mängelbeseitigung durch uns kommt und keine weitere Betreuungsleistung durch uns gebucht wurde, sind Sie dazu angehalten, jegliche Maßnahmen zur Datensicherung zu ergreifen. Wir sind für den eventuellen Verlust von Daten durch Mängelbeseitigung nicht verantwortlich.

Eigene Verantwortlichkeit Mangel

Sofern Sie den Mangel durch eigene Änderungen oder Anpassungen des Dienstes hervorgerufen haben, haben Sie keinen Anspruch auf Nacherfüllung und wir werden die entstandenen Kosten und Aufwendungen nach den zwischen uns vereinbarten oder hilfsweise nach branchenüblichen Stundensätzen in Rechnung stellen.

Verjährung Mängel

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Regeln, außer im Falle des arglistigen Verschweigens oder grobem Verschulden eines Mangels durch uns sowie bei Schäden an Leib, Leben und Gesundheit, welche durch einen Mangel verursacht wurden und im Falle einer Beschaffenheitsgarantie.

Funktionsstörung - BEtreuung

Funktionssttörung

Eine zu beseitigende Funktionsstörung liegt vor, wenn die von uns betreute Webpräsenz oder Software bei vertragsgemäßer Nutzung ganz oder in Teilen nicht erreichbar ist, wesentliche Funktionen nicht funktionsfähig sind oder wesentliche grafische Elemente Störungen aufzeigen und sich dies mehr als nur unwesentlich auf die Eignung der jeweiligen Webpräsenz oder Software zur vertragsgemäßen Nutzung auswirkt.

Funktionssttörungsbeseitigung

Sofern eine Funktionsstörung vorliegt, nutzen wir gemäß unserer Entscheidung folgende Möglichkeiten zur Beseitigung:

  • Installation von Software (Bugfixes, Patches, Updates usw.),
  • Überlassung einer neuen, weiterentwickelten Version von Software oder Bestandteilen des Dienstes, mit welcher die Funktionsstörung nicht mehr auftritt,
  • individuelle Beseitigung der Störung durch Zugriff auf den Webserver oder
  • Handlungsanweisungen für den Kunden, welche geeignet sind, die Funktionsstörung zu umgehen bzw. zu beseitigen (workaround).

Bei der Beseitigung von Funktionsstörungen kann es zu temporären Einschränkungen der gestörten Webpräsenz oder Software kommen. Hieraus entsteht Ihnen im Normalfall kein Leistungsverweigerungsrecht. Bei der Beseitigung von Funktionsstörungen sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen.

Sollten Sie die Funktionsstörung durch eigene Änderungen oder Anpassungen hervorgerufen haben, werden wir die entstandenen Kosten und Aufwendungen gemäß den im Angebot vereinbarten Tagessätzen in Rechnung stellen.

Verschwiegenheit

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, als vertraulich gekennzeichnete oder sich aus den Umständen als vertraulich ergebende Informationen, die im Rahmen aller Auftragsverhältnisse bekannt werden, geheim zu halten.

Beide Parteien sind verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, dass Dritte keine Kenntnis von diesen Informationen nehmen können. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch gegenüber Konzerngesellschaften, Lizenznehmern und anderen Unternehmen, mit denen die Parteien wirtschaftlich verbunden sind. Wünscht eine der Parteien, vertrauliche Informationen an solche Dritte weiterzugeben, hat diese Partei zuvor die ausdrückliche Einwilligung der anderen betreffenden Partei in Textform einzuholen.

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich der jeweiligen Partei vor der Mitteilung bereits bekannt waren, der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder die die jeweilige Partei unabhängig von der Kenntnis der vertraulichen Informationen nachweislich selbständig entwickelt hat oder hat entwickeln lassen.

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch über die Laufzeit der Zusammenarbeit hinaus.

Sie räumen uns das Recht ein, geschaffene Inhalte als Referenz unter Nennung Ihres Namens zum Zweck der Eigenwerbung zu nutzen, sofern das verwendete Material nicht einer Geheimhaltungspflicht unterliegt. Sie stehen dafür ein, dass die abgebildeten und identifizierbaren Personen hierfür Ihre Zustimmung erteilen.

Haftung

Allgemein

Wir haften unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, welche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln und nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

Darüber hinaus haften wir im Falle leichter Fahrlässigkeit bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine solche wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen bzw. deren Verletzung Rechte von Ihnen einschränken, die diese Vereinbarung Ihnen nach Inhalt und Zwecke geradezu gewährt hat. In dem Fall, dass wir derart haften, ist der Schadensersatz jedoch auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. In anderen Fällen haften wir nicht für leichte Fahrlässigkeit.

Wir haften darüber hinaus nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige unmittelbare Schäden.

Verzögerungen

Wir haften nicht für die Einhaltung von geplanten Fertigstellungsterminen oder ähnlichen zeitlichen Absprachen, sofern diese nicht ausdrücklich festgehalten wurden und diese nicht durch Sie oder Ihnen zuzuordnende Erfüllungsgehilfen und Angestellte oder sonstige Dritte zu verantworten sind. Eine Haftung ist insofern auch ausgeschlossen, sofern es durch Erweiterungen oder Änderungswünsche von Ihnen oder unvorhersehbare Ereignisse (z.B. durch Höhere Gewalt oder Wetterereignisse) zu Verzögerungen kommt.

WErbekennzeichnungen

Wir haften nicht für fehlerhafte Werbekennzeichnungen, wenn diese durch Sie oder beauftragte Dritte von Ihnen (z.B. Influencer:innen) verursacht werden. Sofern wir Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Postings haben, werden wir diese so lange zurückhalten, bis die Zweifel ausgeräumt wurden oder Sie explizit die Freigabe erneut erteilen.

Freistellung

Sie stellen uns von jeglichen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis frei, welche auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen Ihrerseits oder die Ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen durch von Ihnen veröffentlichte und bereitgestellte Inhalte, welche gegen deutsches oder sonstiges einschlägiges nationales und internationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht und das Recht am eigenen Bild verstoßen.

Vertragsstrafe

Sofern Sie urheberrechtlich geschützte Werke (bspw. Bilder, Texte, Videos) ohne Absprache oder außerhalb des vereinbarten Rahmens nutzen, verwenden, verwerten, wiedergeben, öffentlich zugänglich machen oder weitergeben, wird für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars, jedoch nicht weniger als 500,00 EUR, entsprechend der jeweiligen Verwendung zur Zahlung fällig. Alle weitergehenden Schadensersatzansprüchen behalten wir uns in jedem Einzelfall vor.

Aussetzungen LEistung

Wir sind berechtigt, unsere vereinbarten Leistungen auszusetzen, wenn Sie länger als 30 Tage mit einer fälligen Zahlung im Verzug sind. Sie sind ungeachtet dieser Aussetzung auch weiterhin verpflichtet, Zahlungen zu leisten. Eine solche Aussetzung, aufgrund eines Zahlungsverzuges Ihrerseits, berechtigt Sie nicht zu einer Kündigung des Vertrages oder einzelner Teilleistungen.

Datenschutz

Allgemein

Sofern eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht, werden wir mit Ihnen eine Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung bezüglich Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten oder sonstigen Daten treffen. Eine solche Verpflichtung kann insbesondere vorliegen, wenn wir Zugang zu von Ihnen genutzter Software erhalten. Unser gemeinsames Ziel soll es sein, dass wir die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf das maximale Mindestmaß reduzieren.

Tracking - Datenschutz

Auf Ihren Wunsch und je nach Vereinbarung richten wir Ihnen auf Ihrer Webseite in Verbindung zu Ihren Social-Media-Kanälen das Tracking von Besuchern bzw. Social-Media-Usern ein.

Wir übernehmen hierbei keine Haftung oder Gewähr dafür, dass der Einsatz der jeweiligen Tracking-Technologie, wie bspw. Cookies oder Social-Media-Anker, datenschutzkonform und somit im Einklang mit allen nationalen und internationalen Gesetzen bzw. Verordnungen im Bereich Datenschutz ist.

Es obliegt Ihnen, die Zulässigkeit der beschlossenen Maßnahmen bzw. eingesetzten Technologien zu prüfen und uns zu beauftragen diese gegebenenfalls anzupassen. Wir übernehmen keine Beratung im Bereich Datenschutz oder Datensicherheit. Wir empfehlen Ihnen, sich von professioneller Seite beraten zu lassen.

Weitere Bestimmungen | Allgemeines

Sofern es zu Streitigkeiten kommt, ist der Gerichts- und Erfüllungsort – soweit dieser rechtlich zulässig ist – Leipzig.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein bzw. werden oder sollte eine Lücke bestehen, dann bleiben die sonstigen Bestimmungen dieser AGB in vollem Umfang wirksam und rechtlich durchsetzbar.
Sollten wir es unterlassen, eine Bestimmung rechtlich durchzusetzen, so stellt dies keinen Rechtsverzicht da.